Maximus, S.S. (4-5)

[365] 4–5S. S.Maximus, Epp. (8. Jan.). Diese hhl. Bischofe werden zu Pavia (Ticinum) an einem Tage verehrt, obschon sie vielleicht 300 Jahre nach einander lebten. Der hl. Maximus I. soll dem Bischofe Crispinus, ungefähr um d.J. 270, gefolgt seyn, aber es ist von ihm Nichts bekannt; daß er ein Buch »über die Pflicht des Königs« (de regis officio) geschrieben habe, hat schon Bollandus, ungeachtet der Auszüge, welche Ferrarius demselben entnommen haben wollte, worin unter anderm der Gemeinplatz: gewaltthätige Herren regieren nicht lange (imperia violenta non durant) vorkommt, entschieden bezweifelt. Bei Bernardus Saccus heißt er »ein sehr reiner und trefflicher Mann«, der (nach Ferrarius) »in großer Gelehrsamkeit und Heiligkeit erglänzte.« Er scheint das Amt eines Oberhirten nicht lange geführt zu haben. Da sich die Hagiographen nur des unbestimmten Ausdrucks »einige Jahre« bedienen, ist nichts Sicheres hierüber anzugeben. Bei Ughellus (Ital. sacra I. 1078) ist er ohne den Titel »heilig« angeführt, und wird die Zeit seiner Amtsführung zwischen d.J. 256 und 270 gestellt. Der hl. Maximus II., Nachfolger des um das J. 496 verstorbenen hl. Epiphanius1, lebte am Anfange des sechsten Jahrhunderts. Im J. 504 hat er einer in Rom gehaltenen Synode beigewohnt und die Beschlüsse derselben mitunterzeichnet. Vor seinem Eintritt ins geistliche Amt war er eine Zeit lang weltlicher Beamter in Civilsachen gewesen, als welcher er Gelegenheit hatte, zur Führung des kirchlichen Steuerruders sich vorzubereiten. Schon als Priester hatte er ein Ansehen und eine Wirksamkeit [365] entfaltet, die sonst nur Bischöfen eigen ist (adscitus Ecclesiae Pontificem actibus implevisti ante tempora dignitatis schrieb an ihn sein Nachfolger Ennodius), so daß der Episcopat für ihn keine Gnade, sondern eine Belohnung zu seyn schien. Außer diesen allgemeinen Andeutungen ist übrigens auch von ihm nichts Näheres auf uns gekommen. Nach Ughellus (Ital. sacra, I. 1080) starb er am 8. Jan. 511 und wurde bei St. Johannes in Borgo beigesetzt. Er steht auch im Mart. Rom. zu obigem Tage. (I. 471).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 365-366.
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