Ragenufla, S.

[29] S. Ragenufla, V. (14. Juli). Die heil. Jungfrau Ragenufla wird auch Reginulfa und Reginufla geschrieben (flämmisch Renofele, frz. Raynoffle.) Als Todesjahr wird gewöhnlich d. J. 643 angenommen, es ist aber die ganze Legende wenig beglaubiget. (Sollerius verwirft sie gänzlich) Ihr hl. Leib wird zu Incourt (Aiicuria, Aincuria, auch Adonis curia, daher vor Zeiten Aioncourt genannt) in Belgien verehrt. In der Lection des Propriums von Namur heißt es, sie sei in Hasbanien von vornehmen und reichbegüterten (copiosis) Eltern geboren worden und habe bereits in früher Jugend die guten Werke betagter Personen ausgeübt (a tenera aetate senilia exequebatur opera). Als aufblühende Jungfrau machte sie Gott das Gelöbniß beständiger Jungfräulichkeit. Ihre Eltern wollten sie demungeachtet zwingen, daß sie sich mit einem Jünglinge, Namens Ebruin, verheirathe. Als aber der zur Hochzeit bestimmte Tag bevorstand, verbarg sie sich mit einer treuen Magd in einer nahen Waldeshöhle, von wo sie ihr himmlischer Bräutigam nach kurzer Zeit durch die Hände der Engel in das Brautgemach des Paradieses abholen ließ. Ueber ihrem Grabe zu Incourt erbaute man eine Kirche, die i. J. 1599 niederbrannte, wo sich mancherlei Wunder ereigneten. Von den Reliquien ist nur noch ein Theil der Kinnlade übrig. Ihr Bildniß zeigt sie uns im Gebete, einen Engel zur Seite. (III. 691 Ghesq. V. 198–206.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 29.
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