[56] 2S. Regula (11. Sept.), eine Jungfrau und Martyrin zu Zürich (castrum Turicum) in der Schweiz. S. S. Felix177 und S. Mauritius (III. 337 unsers Werkes). Zur Ergänzung diene Folgendes: Die hl. Regula wird seit uralter Zeit mit ihrem abgehauenen Kopf in den Händen abgebildet, woraus die Sage, das sei wirklich geschehen, entstanden ist. Daß sie enthauptet worden, bewiesen lange Zeit die zu Herzogenbuchsee aufbewahrten Reliquien, unter welchen sich ein Halswirbelknochen mit den Spuren eines Schwerthiebes befand. Zu ihrer Ehre hat Hildegard, die Tochter Ludwigs des Deutschen, das dortige Frauenmünster erbaut. Aus den Händen der Bilderstürmer im Zeitalter der sog. Reformation hat sich eine schöne Abbildung der Heiligen auf Glas in der Wasserkirche, welche über ihrem Grabe erbaut sein soll, zu Zürich erhalten und ist dort bis heute als Merkwürdigkeit noch unversehrt geblieben. Der Richter heißt in den ältesten Quellen constant Decius (Ezeas). Ihr Fest wurde nach dem Zeugnisse Notkers schon frühzeitig auch im Kloster St. Gallen gefeiert. Daß sie wirklich in Zürich mit Erfolg das Evangelium geprediget hat, ist (Lütolf, Gl.-B. S. 197) wahrscheinlich, weil die hhl. Columban und Gallus sich hier nicht aufhielten, indem sie eine christliche Gemeinde bereits vorfanden. Eine von Ludwig dem Deutschen ausgefertigte Urkunde v. J. 853 nennt Zürich den Ort, »wo die Leiber der hhl. Felix und Regula ruhen.« Ihr Name wird in den Litaneien jener Zeit angerufen. Säulen, worauf die Götzenbilder standen, deren Anbetung sie verweigerten, zeigt man noch zu Solothurn hinter der St. Ursuskirche. Ihre Verehrung verbreitete sich bis ins Elsaß, wo in Kienzheim eine Kapelle mit ihrem Namen erbaut wurde.