Ruthardus (2)

[171] 2Ruthardus (25. Oct.), ein Mönch in Hirschau, wohin er von Fulda aus als Scholasticus geschickt worden war, nachdem er unter Walafrid Strabo und Rhabanus sich ausgezeichnete Sprachfertigkeit erworben hatte. Das Bisthum Halberstadt, welches ihm der Kaiser antrug, nahm er nicht an, weil er sich von seiner klösterlichen Ruhe und seinen Studien nicht trennen wollte. Er ist der Erste unter den Deutschen, der einen Commentar zur Regel des hl. Benedict schrieb. Er starb am 25. Oct. 865, und ist in der Kirche des hl. Aurelius begraben. Er führt bei Wion u. A. den Titel »heilig«, steht aber bei den Boll. (XI. 389) unter den Uebergangenen. Daß er zu Mainz kirchliche Verehrung genießt, wie es bei Migne heißt, ist irrig.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 171.
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