Urbanus I, S.S. (15-16)

[608] 15-16S. S. Urbanus I. Pp. et. Soc. M. M. (25. al. 19. Mai). Der hl. Papst Urbanus I. regierte die Kirche Gottes vom J. 222 bis 230, etwa 7 1/2 Jahre lang. Er soll ein Römer von vornehmer Abkunft gewesen sein. Das Mart Rom. bemerkt, daß durch seine Zusprache und Belehrung viele Heiden, unter ihnen die hhl. Tiburtius und Valerianus zum Glauben an Jesus Christus geführt worden seien, und daß er selbst für die Kirche Gottes viele Leiden ausgestanden, und zuletzt durch die Enthauptung die Martyrerkrone erlangt habe. Als Enthauptungsstäite ist in den »Acten,« welche in ihrer ursprünglichen Gestalt von römischen Notaren niedergeschrieben worden sind, der Platz vor dem Dianatempel an der Numentanischen Straße angegeben. Außer der Heidenbekehrung oblag der Heilige der Befestigung im Glauben, vorzüglich an den gefangenen Christen, welche er auf den bevorstehenden Todeskampf vorbereitete. Er beförderte auch mit allem Eifer die Almosensammlungen, welche für dieselben in den verschiedenen Kirchen vorgenommen wurden, und überwachte deren Verwendung. Der angebliche Brief des hl. Papstes, worin er die Entgegenhandelnden mit der Strafe des Ananias und der Sapphira bedrohte, wird allerdings für unächt gehalten, aber die Thatsache, welche ihm zu Grunde liegt, steht außer Zweifel. Nicht so sicher ist eine andere ihm zugeschriebene Verordnung, gemäß welcher die heiligen Gefäße nur von Silber angefertiget werden sollen. Als Genossen seines Martyriums werden in den stark interpolirten »Acten« genannt: 1) die Priester Mamilianus3 (Manilion), Johannes65, Chromatius1 und Dionysius34, 2) die Diaconen Martialis21, Eunuchius und Lucianus23, 3) der Kerkermeister Anolinus, die Matrone Marmenia, die Gemahlin des Richters Carpasius und deren Tochter Lucina2; 4) ein heil. Savinus, welcher im Kerker starb, ein anderer heil. Urbanus, dessen Reliquien nach Chalons übertragen, und längere Zeit für die des hl. Papstes Urbanus gehalten wurden, nebst 42 und wieder 5000 andern ungenannten Martyrern. Der Kaiser Alexander Severus, unter welchem sie litten, war den Christen persönlich zwar nicht abgeneigt und erließ kein neues Verfolgungsedict (er selbst ehrte neben den heidnischen Götzen auch Christus als Gottheit), aber er nahm keines der frühern Edicte zurück, und war ein Rechtsfreund, der das geschriebene Recht bis auf die äußerste Spitze und zum höchsten Unrechte durchführen ließ. Dieses von ihm und seinem Minister Ulpianus, einem ausgesprochenen Christenfeinde, so hoch geschätzte Recht kannte aber keine andere Religion, als die überlieferte heidnische Staatsreligion und bedrohte deren Verachtung und Vernachlässigung mit der Lebensstrafe. Ulpianus hatte die betreffenden Gesetze und Verfügungen in einem eigenen Werke zusammengestellt und erläutert. So konnte die blutige Verfolgung der Christen, auch unter einem persönlich milden Kaiser, ungehindert fortgesetzt werden. Auch der hl. Papst wurde entdeckt, vorgeführt und verhört, mit Bleikolben geschlagen, und als er sich nicht zum Abfalle verleiten ließ, schließlich enthauptet. Er wurde im Cömeterium des Prätextatus ehrenvoll beigesetzt. Als man im J. 821 seine Gebeine auffand, wurden sie unter Papst Paschalis I. in die Kirche St. Cäcilia übertragen. Die übrigen oben genannten Bekenner Jesu wurden gleichfalls enthauptet; unter ihnen war der Kerkermeister Anolinus, der durch das Beispiel der Christen, deren Geduld er bewunderte, und deren Gebete im Kerker er hörte, zum Glauben gebracht worden war. Die hhl. Frauenspersonen Marmenia und ihre Tochter Lucina wurden durch das Strafgericht bekehrt, welches den Richter Carpasius getroffen hatte. Sie starben einige Zeit später nach grausamer Geißelung den Tod der Enthauptung. Reliquien dieser hhl. Martyrer besitzt man an mehreren Orten, aber die meisten befinden sich in verschiedenen Kirchen Roms. Die Verehrung dieses hl. Papstes erstreckt sich natürlich über die ganze Kirche. So z.B. wurde beim ersten Eindringen des Christenthums in Schweden daselbst im J. 1100 ein berühmtes Cistercienserkloster seines Namens gegründet. Ein anderes berühmtes Gotteshaus unter seiner Anrufung war bis in die neueste Zeit St. Urban in der Schweiz (Canton Lucern). Auf Abbildungen trägt er richtig (neben seinen ordentlichen[608] Insignien) ein Schwert, selten (z.B. bei St. Cäcilia in Rom) ein kleines Gefäß, welches vielleicht einen Speisekelch darstellt, irrig Bischofe d.N. von Langres zukommt. Auf größern Bildern ist er dargestellt, wie er Götzen umstürzt, an einem Pfahl gegeißelt wird etc. Eigenthümlich ist, daß die Kirchen seines Namens häufig einsam stehen. Zu Nürnberg und an vielen andern Orten wurde ehedem, zu seiner Verehrung und behufs Segnung der Pferde unter seiner Anrufung, ein feierlicher Umritt gehalten. (VI. 5–23.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 608-609.
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