Vorrede.

In dem Umschlage zum ersten Hefte dieses zweiten Bandes hat der Unterzeichnete die Gründe angegeben, warum zwischen dem Erscheinen des ersten Bandes und der ersten Lieferung des zweiten Bandes ein viel größerer Zeitraum lag, als es nach der Vorrede zum ersten Bande beabsichtigt war. Ein Hauptgrund war nämlich die in der eben bezeichneten Vorrede bereits angezeigte, durch die dort näher angegebenen Verhältnisse veranlaßte, im Schooße der Redaction selbst stattgefundene Aenderung. Dazu kam als weiterer Hauptgrund, daß dem Unterzeichneten von seinem damaligen Oberhirten größere officielle Arbeiten übertragen waren, die neben seinen anderen Arbeiten seine Kraft so vollständig in Anspruch nahmen, daß er nichts für das »Heiligen-Lexikon« thun konnte, besonders da später auch noch eine Krankheit ihn mehrere Wochen an aller Arbeit hinderte.

Dießmal sind die Verhältnisse der Art, daß – so Gott will – das erste Heft des dritten Bandes diesem zweiten Bande viel schneller wird folgen können, indem die Buchstaben J, K und L schon fast ganz bearbeitet vorliegen und die Buchstaben M, N und O auch schon in Arbeit sind. Wenn es desungeachtet mit der Herausgabe doch nicht schneller geht, als ich selbst und meine verehrten Leser es wünschen, so ist neben der bereits anerkannten Schwierigkeit der ganzen Arbeit besonders das die Ursache, weil ich immer selbst noch Alles überarbeite, damit Alles – so viel möglich – aus Einem Gusse komme. Viele Artikel muß ich auch neu bearbeiten oder ganz umarbeiten, da meinen verehrten Mitarbeitern nicht alle Quellen zu Gebote stehen.

Die Einleitung zu diesem Bande, sowie einige Artikel der vorliegenden Buchstaben G und F wurden von dem hochw. Herrn Beneficiaten Conrad Raffler bei heil. Kreuz dahier, die übrigen Artikel der Buchstaben E und F aber von dem hochw. Herrn Domprediger Georg Baur dahier und die Buchstaben G und H von dem hochw. Herrn Pfarrer Joh. Nep. Ginal in Starnberg bearbeitet, und ich fühle mich gedrungen, diesen meinen hochwürdigen Herren Mitarbeitern den innigsten Dank öffentlich auszusprechen für den unverdrossenen Fleiß und die unermüdete Ausdauer, womit sie mich bei dieser schwierigen Arbeit so kräftig unterstützen.

Zur Förderung des Werkes haben außer den in der Vorrede zum ersten Theile Genannten auch die hochwürdigen Herren Vorstände des Georgianischen Klerikalseminars in München, dem ich selbst acht Jahre lang theils als Alumnus, theils als Subregens anzugehören die Ehre hatte, durch ihre besondere Güte, mit welcher sie mir die Antwerpener daher den hochw. H. H. Director Dr. Karl Thumann und Subregens Anton Scheidl der aufrichtigste Dank hiefür dargebracht, sowie überhaupt Allen, die sich bei dem Werke irgendwie durch Rath und That betheiligten, ganz besonders aber unserem gegenwärtigen Hochwürdigsten Herrn Bischofe Pankratius von Dinkel, welcher auf verschiedene Weise mich zur unverdrossenen Fortsetzung des Werkes ermuthigte, zu welcher Ermuthigung die günstigen Recensionen, die in mehreren Blättern erschienen, nicht wenig beitrugen.

Da mir von sehr ehrenwerther Seite der Wunsch ausgesprochen worden war, es möchten auch bei den aus den Bollandisten genommenen Artikeln die Citationen beigefügt werden, um die betreffenden Heiligen dort desto leichter finden zu können etc., so habe ich von diesem zweiten Bande an die Einrichtung getroffen, daß diese Citation am Ende eines jeden Artikels sich findet. Die römische Ziffer bezeichnet den Band des betreffenden Monats und die arabische Ziffer die Seitenzahl. In zweifelhaften Fällen ist auch der Name des Monats beigefügt, während sonst immer jener Monat zu [3] verstehen ist, welcher in dem betreffenden Artikel nach dem Namen des Heiligen in den Parenthesen an erster oder einziger Stelle steht, so daß also z. B. bei S. Edictius die Citation (II. 264) bedeutet, daß von diesem Heiligen bei den Bollandisten im zweiten Bande des Monats März Seite 264 die Rede ist. Wie viele Bände jeder Monat hat, ist in der Einleitung zum ersten Bande Seite [24] angegeben. Uebrigens sind diese Citationen alle nach der Antwerpener Original-Ausgabe der Bollandisten, welche von dem Venetianer Nachdrucke manchmal um ein paar Seiten differirt; nur im Monate Mai besteht eine größere Verschiedenheit, indem die Antwerpener Ausgabe sieben Bände, die Venetianer aber nur sechs Bände hat. Diese enthält nämlich im IV. Bande die Tage 17–20 (Antwerpen nur 17–19), im V. Bande die Tage 21–26 (Antw. 20–24), und im VI. Bande die Tage 27–31 (Antw. nur 25–28); die Antwerpener Ausgabe hat dann im VII. Bande die Tage 29–31 nebst einigen Abhandlungen etc.

Doch soll durch diese Citation natürlich nicht gesagt seyn, daß der betreffende Artikel gerade so, wie er bei den Bollandisten vorkommt, in das »Heiligen-Lexikon« aufgenommen sei, sondern nur, daß er im Wesentlichen an der citirten Stelle sich finde, während er sonst meistens abgekürzt, oft auch mit Notizen aus andern Quellen vermehrt oder sonst angemessen geändert wurde, was in gleicher Weise bezüglich der übrigen Citationen gilt.

Da mir der zugemessene Raum nicht gestattet, noch mehrere Punkte, wie ich wohl wünschte, zu besprechen, so erlaube ich mir nur noch das Ansuchen um Mittheilung von Notizen über besondere Ortsheilige, über welche anderswo wenig oder nichts aufgezeichnet ist, um so mehr zu wiederholen, da es ja den Betreffenden nur erwünscht seyn kann, wenn die in ihrer Gegend verehrten Heiligen etc. zur Ehre Gottes und Seiner heiligen Kirche auch an anderen Orten bekannt werden und die ihnen gebührende Verehrung erlangen.

Schließlich will ich hier in deutscher Uebersetzung die Protestatio Auctoris beifügen, von welcher in der folgenden Einleitung Nr. 38, Note 32, Seite [14] die Rede ist, und die auch ich als Herausgeber dieses »Heiligen-Lexikons« adoptire.

Nachdem unser heiliger Vater Papst Urban VIII. am 13. März 1625 in der heil. Congregation der Riten und der allgemeinen Inquisition ein Decret herausgegeben und dasselbe am 5. Juli 1634 bestätigt hat, wodurch er verbietet, daß Bücher, welche Thaten, Wunder, Offenbarungen etc. von solchen Menschen, die im Rufe der Heiligkeit oder des Martyrthums verstorben sind, enthalten, ohne Approbation des Ordinarius gedruckt werden etc., und nachdem der nämliche heil. Vater am 5. Juni 1631 dieses so ausgelegt hat, daß nämlich Elogien eines Heiligen oder Seligen etc. nicht absolut und insofern sie sich auf seine Person beziehen, zugelassen werben, wohl aber insofern sie die Sitten und den Ruf betreffen, wenn nur von vorne herein die Verwahrung beigefügt ist, daß darin kein Ausspruch von Seite der römischen Kirche zu suchen sei, sondern die Verantwortlichkeit auf den Schriftsteller falle: so bekenne ich, in Bezug auf dieses Decret, sowie auf seine Bestätigung und Auslegung, mit gebührender Ehrfurcht, daß ich Alles das, was ich in diesem Buche anführe, in keinem anderen Sinne nehme oder von irgend Jemandem genommen wissen wolle, als dasjenige genommen zu werden pflegt, was sich nur auf menschliche, nicht aber auf die göttliche Autorität der römisch-katholischen Kirche und des heil. apostolischen Stuhles gründet, nur mit Ausnahme derjenigen, welche der nämliche heilige Stuhl in den Katalog der Heiligen, Seligen oder der Martyrer aufgenommen hat.

Augsburg am Feste des hl. Papstes Leo des Großen (11. April) 1861.

Dr. Joh. Ev. Stadler,

Domdecan, Official etc.

Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. III3-V5.
Lizenz: