Abschreckung

[20] Abschreckung. Die nach Feuerbach also benannte Strafrechtstheorie, welche den Zweck der Abschreckung als Grund und Berechtigung der Strafe (d.h. der Strafandrohung im Gesetz und der Strafvollziehung) betrachtet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 20.
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