[694] Feuerbach, Name einer berühmten Gelehrtenfamilie. F., Paul Joh. Anselm, Ritter von, geb. 1775 zu Jena, [694] wo er die Rechte u. Philosophie studierte u. schon 1795 als rechtsphilos. Schriftsteller auftrat, 1800 a. o. Prof., 1801 durch sein »Lehrbuch des in Deutschland geltenden gemeinen und peinlichen Rechtes« berühmt wurde. Dasselbe stellte lustigen Philosophemen die Abschreckungstheorie, der endlosen Verschiedenheit des Strafverfahrens im deutschen Reich ein einheitliches System entgegen, gewann weitgehenden Einfluß und erlebte durch Mittermaier 1847 die 14. Auflage. F. kam 1802 als Prof. der Rechte nach Kiel u. 1804 nach Landshut als der erste Protestant, der auf einer kath. Universität Bayerns lehrte. Er verließ jedoch den Lehrstuhl u. ging als geheimer Justizreferendar nach München, gewann großen Einfluß auf die Gesetzgebung sowie auf die Staatsverhältnisse der napoleonischen Zeit, wurde 1808 Geheimrath, 1813 Präsident des Appellationsgerichtes zu Bamberg, 1817 zu Ansbach, 1821 Staatsrath, nahm sich des berühmten Findlings Kaspar Hauser lebhaft an und st. 1833 während einer Reise zu Frankfurt a. M. Er entwarf das seit 1813 gültige »Strafgesetzbuch für Bayern«, sein Entwurf wurde in Oldenburg zum Gesetze, in Württemberg u. Weimar Grundlage der Strafgesetzgebung und auch ins Schwedische übersetzt. F. war ein fruchtbarer und ausgezeichneter jurist. Schriftsteller, dabei der erste, welcher »Merkwürdige Criminalrechtsfälle« sammelte und meisterhaft behandelte. Hat er an die Stelle der leiblichen Foltern im Grunde eine noch ärgere Seelenfolter und ein System von Verdächtigungen gesetzt, welches der Willkür der richterlichen Beamten Thür und Thor öffnete, so bewährte er sich anderseits als einer der gediegensten Kritiker der Oeffentlichkeit u. Mündlichkeit. Nach den Tagebüchern des Vaters bearbeitete Ludwig F. »Das Leben u. Wirken Anselms v. F.«, Leipz. 1852, 2 Bde. F. hinterließ 5 Söhne, welche sich Namen erwarben: