[28] Accusatorisch, Strafproceß mit dem Anklageprincip, d.h. bestimmter Ankläger eines bestimmten Verbrechens mit der Last des Schuldbeweises, gegenüber die freie Vertheidigung, ob beiden der unbetheiligte Richter; so bei den Römern, Germanen etc., jetzt wieder in der Jury. Gegensatz zum Inquisitionsverfahren.