Accusatorisch

[28] Accusatorisch, Strafproceß mit dem Anklageprincip, d.h. bestimmter Ankläger eines bestimmten Verbrechens mit der Last des Schuldbeweises, gegenüber die freie Vertheidigung, ob beiden der unbetheiligte Richter; so bei den Römern, Germanen etc., jetzt wieder in der Jury. Gegensatz zum Inquisitionsverfahren.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 28.
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