[597] Verbrechen lat. crimen, delictum, strafwürdiges Unrecht, wobei bald die böse Gesinnung (römisch), bald der angerichtete Schaden (deutsch) stärker betont wird. Dasselbe ist entweder vollendet oder entfernt od. nahe versucht od. nur erst vorbereitet; gerichtet gegen Staat, Kirche, öffentliche Sittlichkeit, öffentlichen Glauben und Treue, gegen Leben, Freiheit, Ehre und Eigenthum der Mitmenschen; verübt vom gemeinen Bürger, oder von Beamten oder von besondern Ständen (Militär, Geistliche); verfolgt u. strafbar absolut auf jedermanns Anzeige, von Staatswegen od. relativ nur auf Klage der hiezu Berechtigten (Betrug, Familiendiebstahl, Ehebruch, Ehrverletzung). Vergehen, geringere strafwürdige Handlungen, Polizei- u. Disciplinarübertretungen. Verbrecher, der Schuldige als Urheber, Gehilfe, Begünstiger, der gefehlt hat aus Absicht (dolus) oder Fahrlässigkeit (culpa), zurechnungsfähig.[597]
Adelung-1793: Verbrechen, das · Verbrechen
Brockhaus-1911: Teilnahme am Verbrechen · Verbrechen · Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen · Politische Verbrechen und Vergehen
Herder-1854: Politische Verbrechen u. Vergehen
Kirchner-Michaelis-1907: Verbrechen
Meyers-1905: Verbrechen der beleidigten Majestät · Teilnahme am Verbrechen · Politische Verbrechen · Verbrechen [1] · Zusammentreffen der Verbrechen · Verleitung zum Verbrechen · Verbrechen [2] · Konkurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Erwiderung von Verbrechen · Aufforderung zum Verbrechen · Fortdauerndes Verbrechen · Gewohnheitsmäßiges Verbrechen · Gewerbsmäßiges Verbrechen · Fortgesetztes Verbrechen
Pierer-1857: Theilnahme an einem Verbrechen · Verbrechen [1] · Verbrechen [2] · Concurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Qualificirte Verbrechen