[201]Anrüchig, nicht ganz ehrenhaft; früher waren gewisse Gewerbe anrüchig (unehrlich) und schlossen ihre Betreiber von gewissen Rechten und Ehren aus, was durch die neuen Gesetzgebungen beseitigt ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 201.