Approbation

[224] Approbation, 1. die bischöfl. Erklärung, durch welche einem Geistlichen die wirkliche Ausübung der Seelsorge gestattet wird. 2. Die bischöfl. Billigung von Druckschriften. 3. Ueberhaupt Billigung, Erklärung der Tüchtigkeit und Brauchbarkeit einer Sache.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 224.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika