Approbation
[224] Approbation, 1. die bischöfl. Erklärung, durch welche einem Geistlichen die wirkliche Ausübung der Seelsorge gestattet wird. 2. Die bischöfl. Billigung von Druckschriften. 3. Ueberhaupt Billigung, Erklärung der Tüchtigkeit und Brauchbarkeit einer Sache.