[84] Approbation (lat.), Billigung, Genehmigung, bes. die durch Befähigungszeugnis beurkundete Genehmigung zur Ausübung eines Amtes oder Gewerbes; in der kath. Kirche bischöfl. Genehmigung von religiösen Druckschriften (»approbātur«, es wird gebilligt). Approbieren, nach vorheriger Prüfung gutheißen, genehmigen.