Approbation

[84] Approbation (lat.), Billigung, Genehmigung, bes. die durch Befähigungszeugnis beurkundete Genehmigung zur Ausübung eines Amtes oder Gewerbes; in der kath. Kirche bischöfl. Genehmigung von religiösen Druckschriften (»approbātur«, es wird gebilligt). Approbieren, nach vorheriger Prüfung gutheißen, genehmigen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 84.
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