[269]Arrende, im Ackerbau der Meinertrag eines Pachtgutes; auch Pachtvertrag. In Rußland sind A.n die Krongüter, welche zur Belohnung gegen einen geringen Pacht überlassen werden. Arendator, der Pächter von Krongütern; arrendiren, pachten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 269.