[31] Ackerbau oder Landbau, jene Thätigkeit, durch welche der Boden zur Hervorbringung von Gewächsen zubereitet wird, welche entweder zur menschlichen Nahrung oder zum Viehfutter dienen sollen, oder eine andere Verwendung im Haushalte oder als Handelsartikel finden. Der Ackerbau ist das natürlichste und nothwendigste Gewerbe, auf dem zuletzt die Existenz jedes Staates beruht, insofern das tägliche Brod durch ihn beigeschafft wird. Der Ackerbau kräftigt aber auch den Körper, beschränkt wenigstens die Thorheiten der Mode in Kleidung und Meinung, weist immer auf den, der die Sonne scheinen läßt und den Regen sendet; eine ackerbauende Bevölkerung ist daher eine kräftige, ruhige, religiöse, sie liefert zugleich die tüchtigsten Krieger, ist also eine Hauptstütze des Staates, so lange sie nicht in ländliches Proletariat verwandelt wird. S. auch Nationalökonomie.