Assisen

[295] Assisen, im altfranzösischen Recht die Gerichtssitzungen der Lehensleute und freien Männer, dann zuweilen Gericht und Recht überhaupt. Durch die franz. Normannen wanderte die Benennung nach England hinüber und bezeichnet die vierteljährigen Gerichtssitzungen, welche die 12 Richter Englands in den Grafschaften herumreisend halten; es sind 5 Einzelngerichte, Eigenthumsprozesse, Verhaftungen, Polizeiverordnungen, die Entscheidung der Kriminalfälle durch Geschworene betreffend. – Aus England kehrte der Name Assisen als Geschwornengericht wieder nach Frankreich zurück und wanderte von dort an den deutschen Rhein, als franz. Departements weiter als von Hüningen bis Lauterburg reichten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 295.
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