Assisen

[840] Assisen (Assisa, Assisia, Assisenhöfe, Assisengerichtshöfe, Assisengerichte, Rechtsw.), 1) im Mittelalter feierliche Gerichtssitzungen, bes. die, welche von der höchsten Gerichtsbehörde an bestimmten Tagen unter Vorsitz eines Mitgliedes jener, zu öffentlicher Entscheidung über wichtige Rechtsstreitigkeiten auf öffentlichen Plätzen, Kirchhöfen u. dgl. gehalten wurden; betraf die Streitigkeit wichtige Dinge u. waren die 12 Richter von Adel, so hieß sie Assisa magna, bei minderer Wichtigkeit, wo die 12 Richter nur freie Leute waren, A. parva; 2) Urtheile u. Verordnungen dieser Art; 3) von diesen dictirte Strafgelder od. Steuern; 4) in England Geschwornengericht, das 2 Mal im Jahre zu bestimmten Zeiten u. an bestimmten Orten in den Provinzen (daher auch Circuits) gehalten wird, um alle Civil- u. Criminalsachen zu entscheiden; 5) (Cours d'assises), französischer, dem englischen nachgebildeter Name für die seit der Revolutionszeit zuerst in Frankreich, dann auch weiter auf dem Continent verbreiteten, in der Regel wenigstens alle[840] drei Monate abgehaltenen Geschworenengerichte, bei welchen das Urtheil über die Thatfrage einem zu dem Gericht hinzugezogenen Collegium von unmittelbar aus dem Volke gewählten Männern anvertraut ist; siehe das Nähere unter Geschworenengericht; 6) ehemals in England das Recht, Polizeiverordnungen zu erlassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 840-841.
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