Bürgerliche Stammgüter

[712] Bürgerliche Stammgüter heißen in mehreren Ländern Deutschlands solche Güter, welche vom Großvater oder der Großmutter auf Enkel vererbt worden sind, und deßhalb nicht außerhalb der Familie verkauft werden dürfen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 712.
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