Batonnier

[426] Batonnier. Unter den Advokaten Frankreichs besteht zur Handhabung der Ordnung und Disciplin ihres Standes ein conseil de discipline. Der von diesem Ausschusse selbst je auf ein Jahr gewählte Präsident heißt B. – B. heißt auch der Fahnenträger einer Zunft.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 426.
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