[796] Zunft (Innung, Gilde, Zeche, Gaffel), organisirte Genossenschaft von Handwerkern einer Gemeinde od. eines Bezirks, mit besonderen Rechten und Vorrechten; s. darüber Handwerk. Sie entstanden im Mittelalter unmittelbar aus dem Volke, mit selbstgewählten Vorstehern, Rangstufen, Kasse, Gesetzen u. [796] Gebräuchen, waren die Grundlagen der Industrie und der bürgerlichen Freiheit und hemmten durch hartnäckigen Widerstand in den meisten freien Städten die Ausbildung einer Oligarchie aus dem patricischen Adel. Als sie sich zu abgeschlossenen erblichen Verbindungen organisirten, die Werkstätten auf eine bestimmte Anzahl beschränkten, Monopole (wie namentlich die Zünfte der Kaufleute) erlangten, so sicherten sie allerdings noch einzelnen Gewerben eine behagliche Existenz. hemmten aber die Ausbildung des Gewerbfleißes. Seitdem durch die Staatenentwicklung der neuen Zeit Verkehr und Arbeit von den mittelalterlichen Schranken in Folge natürlicher Verhältnisse (Unhaltbarkeit der alten Einrichtungen, Erleichterung des Verkehrs durch Straßenbauten, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, technische Erfindungen, Concurrenz des Auslandes) mehr und mehr befreit werden mußten, hat auch das alte Zunftwesen seine Grundpfeiler überall verloren und scheint allmälig der Gewerbefreiheit zu weichen (s. Gewerbefreiheit), um so mehr, als die Versuche es wiederherzustellen sich überall als unausführbar erwiesen haben.