[433] Bauhütten oder Baugesellschaften hießen im Mittelalter die mit bestimmten Rechten u. Gesetzen ausgestatteten Zünfte der Baumeister u. Steinmetzen, die sich in Deutschland eine gemeinsame Ordnung gaben, welche Kaiser Max I. 1498 bestätigte; die deutschen Hauptorte waren Straßburg, Köln, Bern und Wien. In Frankreich wurden die Bauhütten im 16. Jahrh., in Deutschland 1707 verboten. Von ihren Gebräuchen und Benennungen haben die Freimaurer manches aufgenommen. Neuerer Zeit haben sich Vereine von Baumeistern, Ingenieuren u. dergl. unter dem Namen B. gebildet.