Bergrecht

[494] Bergrecht, die im Betrieb des Bergbaues geltenden Gesetze, sowohl in Beziehung auf den Staat, wie auf Privatunternehmer und Arbeiter; in einigen Gegenden bestehen besondere Berggerichte, in den meisten ist aber das Bergrecht mit den allgemeinen Gesetzen vereinigt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 494.
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