Beschneidung

[511] Beschneidung heißt der liturg. Akt; durch den 8 Tage nach der Geburt der Israelite seit Abrahams Zeit in die Gemeinschaft des Volkes Gottes aufgenommen und aller Rechte desselben theilhaftig wird. Bei den alten Aegyptern, wo sie im 13. oder 14. Lebensjahre vorgenommen wurde, hatte sie wohl ebenfalls eine heilige Bedeutung und ist bei den Kopten. Abyssiniern u.s.f. noch im Gebrauch. Bei den Mohammedanern ist sie bekanntlich die Weihe des jungen Moslem und wird vom 7.–13. Jahre vorgenommen. Im Orient hat die B. auch natürliche wohlthätige Folgen, indem sie örtlichen Entzündungen vorbeugt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 511.
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