[514] Besserungsanstalten, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u.s.w. In neuerer Zeit sind namentlich folgende Systeme zur Geltung gelangt: das Auburnʼsche d.h. gemeinsame Arbeitssäle mit Stillschweigen u. Einzelnzellen zum Schlafen; das Philadelphische mit Isolirung in Einzelnzellen bei Tag und Nacht; und das Obermayerʼsche mit gemeinschaftlichen Arbeltssälen und gemeinschaftlichen Schlafsälen unter Selbstbeaufsichtigung der Gefangenen. Hieran schließen sich Vereine, welche theils in den Gefängnissen selbst zum Zwecke religiöser Belehrung Besuche machen, theils die entlassenen Sträflinge versorgen und unterstützen, damit sie nicht wieder rückfällig werden.