[515] Bestreichen nennt man im Kriegswesen die Einrichtung, wodurch ein Terrain, eine Linie, z.B. eine Straße, in der Gewalt des Feuers, besonders des schweren Geschützes, gehalten u. dadurch beherrscht werden kann. Hierauf wird besonders bei Anlage der Festungswerke Rücksicht genommen, so daß sich der Feind auf keinem Wege denselben nähern kann, ohne dem vollen Feuer der Vertheidiger ausgesetzt zu sein.