[533] Bienenrecht, nennt man die im Interesse der Bienenzucht erlassenen Gesetze und dadurch bestimmten Rechte. Sie beziehen sich auf das Recht des Bienenhaltens, das Verbietungsrecht von Seite Dritter, auf die Entschädigungsfrage bei Tödtung fremder Raubbienen oder den durch dieselben erlittenen Schaden, auf das Recht des Eigenthümers des Mutterstocks, die jungen Bienenschwärme auf fremden Boden zu verfolgen und zu schöpfen u.s.w.