Billet

[543] Billet (frz. Biljeh), Briefchen, Schein, schriftlicher Ausweis: billet doux (duh), dʼamour, Liebesbrief. – In Frankreich ist B. in der kaufmännischen Sprache der eigene od. trockene Wechsel. welchen der Aussteller selbst bezahlt, der an Ordre gestellte Wechsel. B. à ordre, der domicilirte eigene Wechsel, B. à domicile. Handelsbillet, Schuldschein über auf Credit gekaufte Waaren, ein nicht wechselkräftiges Papier, obwohl es in einigen deutschen Staaten beim Schuldprozesse bevorzugt ist. – Billeteur (Biljetör), der die Billete schreibt und ausgibt; B.amt, Einquartierungsamt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 543.
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