[792] Billet (fr., spr. Billjeh), 1) Zettel, Schein; z.B. Kassenbillet, Bankbillet, Entreebillet, Quarotierbillet, s.d. a; 2) in Frankreich der eigene, trockene Wechsel, s. d; 3) kurzer, nicht auf einen Bogen von gewöhnlichem Briefformat, sondern von geringerer Größe geschriebener, meist an eine Person im Aufenthaltsort des Schreibers od. in dessen Nähe gerichteter, oft auch nicht zugesiegelter, sondern nur in einem Knoten verschlungener Brief; so B. d'amour (spr. B. d'amuhr, B. doux, spr. B. duh), Liebesbriefchen, B. de faveur (spr. B. d' fawöhr), Empfehlungsbrief, 4) (Hdlgsw.), Schuldscheine über Waaren od. Geld, das empfangen wurde; sie haben in manchen Ländern Wechselkraft, z.B. in Frankreich, in Preußen mit einigen Modificationen; 5) so v.w. Nothadresse; 6) (Her.), so v.w. Schindel.