Calumnie

[764] Calumnie, vor Gericht die fälschliche Beschuldigung eines Verbrechens, um den Unschuldigen in einen Strafproceß zu verwickeln. – Dann überhaupt Verläumdung, Arglist, welche den andern namentlich in Processen zu betrügen sucht. Daher jusjurandum calumniae, Gefährdeeid, die eidliche Versicherung einer Partei, daß sie nach redlicher Ueberzeugung handle.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 764.
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