[764] Calumnie, vor Gericht die fälschliche Beschuldigung eines Verbrechens, um den Unschuldigen in einen Strafproceß zu verwickeln. Dann überhaupt Verläumdung, Arglist, welche den andern namentlich in Processen zu betrügen sucht. Daher jusjurandum calumniae, Gefährdeeid, die eidliche Versicherung einer Partei, daß sie nach redlicher Ueberzeugung handle.