Cancellarius

[777] Cancellarius, im Mittelalter 1) der Diener des Richters, der hinter dem cancelli (Gitter) stand; 2) Gerichtsschreiber, davon das jetzige Kanzellist; 3) das Oberhaupt dieser Schreiber, der Kanzleidirector; 4) der Universitätskanzler, und 5) an Kathedralen der Abfasser kirchlicher Documente. Vergl. Kanzler.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 777.
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