[49] Ceremoniel, der Inbegriff der Gebräuche, die bei feierlichen Gelegenheiten beobachtet werden, z.B. Staatsceremoniel, Ceremoniel bei dem Verkehr der Staatsbehörden mit fremden Gesandten; Hofceremoniel etc. Ceremonienmeister, Hofbeamter, welcher über die Ausübung des Ceremoniels im Allgemeinen oder bei einer besonderen Feierlichkeit gesetzt ist, jetzt gewöhnlich Hofmarschall genannt.