[145] Client, früher Abhängiger von einem Höheren, der ihm hinwieder Schutz gab, u. ihn auch vor Gericht vertrat. Bei den Germanen waren dies die Hörigen, Liten des Mund- und Schutzherrn; bei den Römern, Galliern und Britten die C.en des Patrons; bei den Griechen die Pelaten und Theten des Prostates. Jetzt heißt C. die Partei des Rechtsanwaltes.