Consensus

[196] Consensus, Zustimmung, Uebereinstimmung des Rechtswillens. Consensualverträge (im Gegensatz zu Real-, Verbal- und Literalverträgen), die durch bloße Uebereinkunft entstehen und klagwirksam werden, wie Kauf, Miethe, Gesellschaft, Mandat. – Zur Eingehung der Ehe ist der freie ernste C. der Ehegatten sowie des Vaters erforderlich (C. nuptialis).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 196.
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