[196] Consensus, Zustimmung, Uebereinstimmung des Rechtswillens. Consensualverträge (im Gegensatz zu Real-, Verbal- und Literalverträgen), die durch bloße Uebereinkunft entstehen und klagwirksam werden, wie Kauf, Miethe, Gesellschaft, Mandat. Zur Eingehung der Ehe ist der freie ernste C. der Ehegatten sowie des Vaters erforderlich (C. nuptialis).