Tacĭtus consensus

[278] Tacĭtus consensus (lat.), stillschweigende Zustimmung, d. h. Zustimmung, die aus einem gewissen Verhalten gefolgert wird, z. B. der Schuldner eines fälligen Kapitals bittet um Stundung auf ein Jahr unter Übersendung der Zinsen im voraus. Der Gläubiger nimmt diese Zinsen an, ohne weiter zu antworten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 278.
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