[197]Consigne (frz. Kongsini), die Instruction einer Schildwache; consigniren, einem Militär einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen, z.B. die Kaserne, wenn die militärische Macht zum augenblicklichen Ausrücken bereit sein soll.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 197.