[285]Dardanariat, eigennütziges Handeln, um Mangel oder Theuerung gemeinverkäuflicher Waaren zu bewirken; besonders Kornwucher (crimen fraudatae annonae). Mit der modernen Gewerbefreiheit läßt sich die Bestrafung des D. wohl schwerlich vereinigen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 285.