Gewerbefreiheit

[75] Gewerbefreiheit, das Recht, mit Beobachtung der gesetzlichen Bedingungen jedes Gewerbe ungehindert auszuüben, im Gegensatze zu Privilegien u. Zunftwesen; s. Zunftwesen. In England, Frankreich, der Schweiz etc. herrscht die G., in andern Staaten ist dieselbe noch mehr oder weniger beschränkt, im Allgemeinen scheint aber der Grundsatz der G. sich geltend zu machen, indem sich das Zunftwesen als durchaus unhaltbar zeigt. Eine neue Organisation der gewerblichen Arbeit wird sich wohl mit der Zeit von selbst aus der Association der Gewerbtreibenden entwickeln.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 75.
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