[297] Decemvir, lat., Dekadarch, griech., Zehnermann, Zehnerherr, Mitglied einer aus 10 Personen bestehenden Genossenschaft. Am bekanntesten sind jene D.en, welche in Folge des 462 a. U. vom Tribunen Terentillus Arsa gemachten Vorschlages das Zwölftafelgesetz redigirten, unumschränkt herrschten u. durch Appius Claudius Uebermuth unfreiwillige Urheber eines Aufstandes der Plebejer und wichtiger Verfassungsabänderungen zu Gunsten des demokratischen Prinzipes wurden. Decemviri, später quindecemviri sacris faciundis hieß ein Priestercollegium, das insbesondere die sybillinischen Bücher bewahrte und auslegte; D. litibus judicandis waren Unterbeamte der Prätoren, unter den Kaisern Ausschüsse der Richtercollegien für minder wichtige Rechtsfälle.