[514] Tribun, lat. tribunus, bei den Römern ursprünglich der Vorsteher einer Tribus. Die tribuni aerarii besorgten die Steuereinnahme u. die Ausfolgung des Soldes an die Heere; über die tribuni militum, s. Legion. Die tribuni plebis, zuerst 2, dann 3, zuletzt 10, wurden auf 1 Jahr gewählt; s. Rom, Geschichte; in der Kaiserzeit hatten die T.en keine Bedeutung mehr. In der ersten frz. Republik war nach der Verfassung von 1799 das T. at, aus 100 Mitgliedern bestehend, eine Behörde, welche die Gesetzesentwürfe zu berathen hatte; der 1. Consul purificirte sie bis 1804 dergestalt, daß sie bereits sein Werkzeug war, und 1807 schaffte sie der Kaiser ab.