Declaration

[299] Declaration, lat., Erklärung, in der Rechtssprache besonders die Erklärung der Insolvenz von Seiten des Schuldners. Declarationsgesuch, das Gesuch an den Richter um Erläuterung des Erkenntnisses; der Bescheid heißt Declarationsbescheid. – D., im Handel die Angabe der Waaren zum Zwecke der Verzollung; Post-D., dasselbe, insofern die Waare auf der Post versandt wird. Declariren, erklären, bekannt machen, zur Versteuerung anzeigen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 299.
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