Declaration

[787] Declaration (v. lat. Declaratio), 1) Erklärung; 2) (Log.), im weiteren Sinne der Satz od. das Urtheil, in dessen Prädicate von dem Subjecte so viele Merkmale angegeben werden, daß dasselbe dadurch von anderen Dingen od. Subjecten unterschieden werden kann; im engeren Sinne die Angabe dessen, was man unter einem willkührlichen od. selbstgemachten Begriffe verstanden wissen will; 3) klarer, bestimmter Ausspruch, wie etwas aufzufassen od. zu verstehen sei; so die Declaration of right, die Erklärung des englischen Parlaments 1689 in Westminster über die Geltung der Fundamentalprincipien der englischen Verfassung; die Declaratio solĭda, in der Concordienformel (s.d.) die ausführliche Erklärung der Sätze, welche kurz in der Epitome enthalten sind; die Declarationes cleri gallici, über die Beschränkung der päpstlichen Macht (s. Gallikanische Kirche); die Declaratio thorenensis, die von den Reformirten auf dem Thorner Colloquium 1645 abgegebene Erklärung in Glaubenssachen; so heißen auch die Verordnungen der Congregationen (s.d.) Declarationes; 4) Erklärung od. Erläuterung in Rechtssachen; so Declarationsgesuch, wenn ein Richter eine D. libelli, d.h. Erklärung eines dunkeln od. zweideutigen Punktes in einer Klagschrift, od. wenn eine Partei eine D. sententiae (Declaratoria), d.h. Erklärung eines ausgesprochenen Erkenntnisses, von dem Richter bittet; in letzter Beziehung erfolgt ein Declarationsbescheid; 5) (Hdlgsw.), Angabe von aus- u. eingehenden Waaren beim Zoll; 6) Angabe der Güter in einem Frachtbrief; 7) (Rechtsw.), Erklärung eines Schuldners über sein Zahlungsunvermögen, um Nachlaß od. Aufschub zu erlangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 787.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: