[303] Definitoren, Bestimmer, Rathgeber, heißen die Gehilfen der Provinciale u. Vorsteher der Definitionen od. Distrikte, in welche die Congregationen geistlicher Orden getheilt sind. Die Benedictiner haben keine D., weil jedes ihrer Klöster eine sehr selbstständige geistliche Bruderfamilie für sich bildet, wohl aber die Kapuziner, weil diese unter einem General und Provincialen stehen. Die D. des Weltklerus entsprechen den mittelalterlichen »Kammerern«, Vermögensverwaltern eines Kapitels, sowie den Vicedekanen.