[305] Degradation, lat., frz. u. engl., Herabsetzung, näher im Gegensatze zur Beförderung, zum Avancement, die Zurückversetzung von einer höheren Rangstufe in eine niedere. Die dauernde od. zeitweilige, häufig mit anderen Strafen verbundene und von Rechtswegen beschimpfende D. spielte schon in den Heeren der alten Römer als gradus dejectio eine Hauptrolle und wurde gegen gemeine Soldaten als Versetzung zu einer minder angesehenen Waffe, in dieser und anderer Weise gegen Unteroffiziere, Offiziere und Ritter angewendet. Heutzutage wird nur noch in den russ. Heeren selbst der General zum Gemeinen degradirt, in den deutschen tritt bei Offizieren gewöhnlich die Cassation, ignominiosa missio der Römer, ein. Kirchenrechtlich ist seit dem 6. Jahrh. die D. die schwerste Strafe der Geistlichen, immerwährende Suspension, wobei dem Betroffenen vom Bischof öffentlich und stückweise alle Insignien seiner Würde genommen u. derselbe aller Functionen seines Standes unfähig erklärt wird, jedoch nicht vollkommen in den Laienstand zurücktritt, weil die Priesterweihe einen unzerstörbaren Charakter (character indelebilis) verleiht.