Bischof [1]

[550] Bischof (aus dem griech. ἐπίσκοπος lat. episcopus, Aufseher), derjenige Kirchenobere, der in einem Sprengel (Diöcese) alle Theile der Kirchengewalt in [550] verfassungsmäßiger Unterordnung unter dem Papste ausübt. Die bischöfliche Gewalt ist die Fortsetzung der apostolischen, deßwegen göttlichen Ursprungs, was durch die Zeugnisse der Apostel (Titus 1, 5. 2, 15. Timoth. 1, 3. 4. 5. 19–22) der apostol. Väter und den Ausspruch der Kirche aller folgenden Jahrhunderte bestätiget wird. In Folge seiner apostol. Mission liegt dem B. ob: 1. die Aufrechthaltung und Verbreitung der reinen Lehre in seiner Diöcese; 2. die Verwaltung aller von Christus eingesetzten sacramentalen Handlungen und der übrigen hl. Verrichtungen; von diesen wurde schon frühe manche den Presbytern überlassen, z.B. Meßopfer, Beichte (jura communia), hingegen sind dem Bischofe vorbehalten (jura reservata, pontificalia); die Ordination der Kleriker, die Firmung, die Salbung der Könige, die Benediction der Aebte und Aebtissinen, die Weihe des Chrisma. die Consecration der Kirchen und Altäre. die Benediction der Kirchhöfe, die Legung des Grundsteins zu einer neuen Kirche. 3. Die Gesetzgebung in Diöcesansachen und die Dispensation, die geistliche Gerichtsbarkeit u. Strafgewalt, die Sorge für den Cultus, das Visitationsrecht, die Verleihung der Kirchenämter, die Verwaltung u. Aufsicht über das Kirchengut und die Erhebung der herkömmlichen Abgaben zur Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse. – Die bischöflichen Insignien sind: der gekrümmte Stab als Zeichen des Hirtenamtes, der Ring als Symbol der einer Ehe zu vergleichenden Verbindung mit der Kirche, das Brustkreuz, der bischöfliche Thron, die Insula, die Pontificalkleidung, Handschuhe u. Sandalen. – Die Bischofswahl geschah u. geschieht noch in verschiedenen Formen; wesentlich bleibt: auf den rechtmäßig erledigten Stuhl wird eine bestimmte Person in canonischer Weise designirt; hat der Designirte angenommen, so sucht derselbe um die päpstliche Bestätigung (Confirmation) nach, diese erfolgt nach genauer Untersuchung (durch den processus informativus in partibus, an Ort und Stelle, und den processus definitivus in Rom selbst), und nach der Präconisation (die päpstl. Erklärung der vollzogenen Wahl) heißt er erwählter B. Auf diese folgt die bischöfl. Consecration (Weihe) und die Inthronisation (die Einweisung in den bischöfl. Sitz).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 550-551.
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