Delcredere

[311] Delcredere, ital., im Handlungswesen die Gewährleistung für übernommene Bürgschaft und die Vergütung dafür bei Wechsel-, Waaren- und Assecuranzgeschäften; D. stehen, eine solche Bürgschaft gegen Vergütung übernehmen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 311.
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