[311]Delcredere, ital., im Handlungswesen die Gewährleistung für übernommene Bürgschaft und die Vergütung dafür bei Wechsel-, Waaren- und Assecuranzgeschäften; D. stehen, eine solche Bürgschaft gegen Vergütung übernehmen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 311.