[323]Denkspruch, sententia, eine in gebundener oder ungebundener Rede kurz ausgesprochene Ansicht, Lebensregel oder Wahrheit; mancher D. ist zum Sprichwort oder zum Wahlspruch, symbolum, geworden, indem man ihn zum Grundsatze von Handlungen machte.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 323.