[219] Handlung (von Hand), franz. und [219] engl. action, ital. azione vom lat. actio, heißt allgemein zum Unterschied von der Thätigkeit jede bewußte Aeußerung des Thätigkeitsvermögens; in der Kunst der Inbegriff der Thatsachen, in welche die Idee oder die einzelnen Gedanken und Charaktere einer Dichtung eingekleidet sind. H. kommt namentl. in der epischen und dramat. Poesie vor u. soll wahrscheinlich u. natürlich sein, unsere Theilnahme erregen und fesseln, endlich uns Ursprung, Fortschritt und Ende des Ganzen sowie der einzelnen Theile erkennen lassen; in der Jurisprudenz heißt H. der in Thatsachen sich offenbarende, wirklich gewordene Wille, der auf ein Thun oder Unterlassen gerichtet, mehr oder minder frei und deßhalb auch mehr od. minder zurechnungsfähig ist. Endlich wird H. auch gleichbedeutend mit Verhandlung, d.h. dem Inbegriff weniger oder vieler auf Einen Zweck hinzielenden H.en, gebraucht, nicht minder mit: Handel, Handelshaus.