Deodand

[326] Deodand, lat., Gott zu gebendes, verfallenes Gut, das der Eigenthümer nicht mehr benützen darf, weil es Schaden oder Unglück verursachte. So wurde nach mosaischem Gesetz der Ochse, welcher einen Menschen tödtete, gesteiniget, nach engl. wird er geschlachtet und der Erlös zu wohlthätigen Zwecken verwendet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 326.
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