Deputat

[328] Deputat, deputatum, der mit einem Amte verbundene außerordentliche, jedoch fest bestimmte und dadurch von Accedentien, zufälligen Gehaltsvermehrungen, unterschiedene Vortheil od. Genuß, z.B. Lieferung von Holz, Getreide, Wein u.s.f. unentgeldlich oder zu festgesetztem wohlfeilem Preis; deputatus heißt in der kath. Kirche zuweilen der Vorstand eines Bezirkes oder einer Regiunkel eines großen Dekanates, in der griech. aber der letzte Kirchendiener vom Chor auf der linken Seite, welcher mit den Kamisaten und Theoren den Altarpriester bedienen hilft. – D.wirthschaft, die Wirthschaft ohne lediges Gesinde, mit verheiratheten, fest angestellten Leuten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 328.
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